Verwaltungsgerichtshof
23.04.2013
2012/02/0006
Der im Gesetz angeführte Fall einer schweren Körperbehinderung stellt ein Maß für das Gewicht dar, das ein persönliches Interesse haben muss, um "erheblich" iSd Paragraph 45, Absatz 2, StVO 1960 zu sein vergleiche E 4. Oktober 1996, 96/02/0176).
ECLI:AT:VWGH:2013:2012020006.X03