Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.2013

Geschäftszahl

2012/02/0006

Rechtssatz

Der im Gesetz angeführte Fall einer schweren Körperbehinderung stellt ein Maß für das Gewicht dar, das ein persönliches Interesse haben muss, um "erheblich" iSd Paragraph 45, Absatz 2, StVO 1960 zu sein vergleiche E 4. Oktober 1996, 96/02/0176).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2012020006.X03