Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.2014

Geschäftszahl

2012/01/0164

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/16/0055 E 29. Jänner 2009 RS 1

(hier nur letzter Satz)

Stammrechtssatz

Die Berichtigung nach Paragraph 293, BAO erfolgt rückwirkend auf den Zeitpunkt der Erlassung des berichtigten Bescheides vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 29. Juli 2004, Zl. 2004/16/0041). Ein berichtigender Bescheid tritt - soweit sein Inhalt reicht - an die Stelle des berichtigten Bescheides. Erfolgt die Berichtigung während des hinsichtlich des berichtigten Bescheides laufenden Beschwerdeverfahrens, so hat der Verwaltungsgerichtshof den angefochtenen Bescheid in der berichtigten Form dem weiteren Verfahren zu Grunde zu legen vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 13. November 1990, Zl. 90/08/0169, mwN).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2013/01/0026

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2014:2012010164.X03