Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.2013

Geschäftszahl

2011/23/0432

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/08/0091 E 27. April 2011 RS 5

Stammrechtssatz

Die Beweiswürdigung iSd Paragraph 45, Absatz 2, AVG, also die Frage, aus welchen Gründen die Behörde welchen Beweismitteln zu folgen gedenkt, zählt nicht zu den Ergebnissen des Beweisverfahrens, zu denen dem Beschwerdeführer im Rahmen des Parteiengehörs eine Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen wäre (Hinweis E 30. April 2010, Zl. 2010/18/0111).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2011230432.X01