Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.2013

Geschäftszahl

2011/23/0360

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2011/23/0361

2011/23/0362

2011/23/0363

Rechtssatz

Rührt der Unterhalt der Fremden bisher ausschließlich aus Mitteln der Grundversorgung her, so darf die Behörde vom Fehlen einer Selbsterhaltungsfähigkeit ausgehen. Daran ändert auch die für die Fremden abgegebene Unterstützungserklärung nichts.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2011230360.X02