Verwaltungsgerichtshof
21.03.2013
2011/23/0360
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2011/23/0361
2011/23/0362
2011/23/0363
Rührt der Unterhalt der Fremden bisher ausschließlich aus Mitteln der Grundversorgung her, so darf die Behörde vom Fehlen einer Selbsterhaltungsfähigkeit ausgehen. Daran ändert auch die für die Fremden abgegebene Unterstützungserklärung nichts.
ECLI:AT:VWGH:2013:2011230360.X02