Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.2012

Geschäftszahl

2011/23/0129

Rechtssatz

Aus Paragraph 11, Absatz 5, NAG 2005 ergibt sich, dass der Nachweis des Vorhandenseins der für einen Fremden notwendigen Unterhaltsmittel auch durch das Bestehen von Unterhaltsansprüchen erbracht werden kann. Der Unterhaltsanspruch kann sowohl aus einem gesetzlichen, etwa familienrechtlichen, als auch aus einem vertraglichen Titel herrühren vergleiche E 12. Oktober 2010, 2007/21/0091)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2012:2011230129.X01