Verwaltungsgerichtshof
30.01.2015
2011/17/0267
Die Qualifikation einer Prognose im Lichte des Paragraph 48 a, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, Börsegesetz ist stets ex ante vorzunehmen, ungeachtet einer allenfalls abweichend von der Prognose eintretenden tatsächlichen Entwicklung.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/17/0271
2011/17/0268