Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.2015

Geschäftszahl

2011/17/0267

Rechtssatz

Eine Prognose muss (für sich allein) noch nicht zwingend eine hinreichend genaue Information nach Paragraph 48 a, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, Börsegesetz darstellen (nach Kalss/Oppitz/Zollner, Kapitalmarktrecht, System, Paragraph 20, Rz 15, muss eine "vernünftige Prognose" für den Eintritt der Tatsache sprechen).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/17/0271

2011/17/0268