Verwaltungsgerichtshof
29.04.2013
2011/16/0045
Das Recht, einen Antrag auf Ablehnung eines Organwalters zu stellen, bildet keinen allgemeinen Grundsatz eines rechtsstaatlichen Verfahrens und wurde beispielsweise im Anwendungsbereich der BAO erst durch das AbgRmRefG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2002,, mit der Neufassung des Paragraph 278, BAO und auch nicht allgemein, sondern nur hinsichtlich der Mitglieder des Berufungssenates geschaffen.