Verwaltungsgerichtshof
27.09.2011
2011/12/0122
GRS wie 2007/12/0137 B 13. September 2007 RS 1
Es liegt im Gestaltungsspielraum des einfachen Gesetzgebers, die Gesetzmäßigkeit von Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren sicherzustellen, der sich nicht notwendig auf die Einräumung einer Parteistellung an einzelne Bewerber einengt (hier betreffend Paragraph 207 m, Absatz 2, BDG 1979).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
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