Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2011

Geschäftszahl

2011/12/0122

Rechtssatz

Die Verletzung verfahrensrechtlicher Kautelen kann nur dort Relevanz zukommen, wo ein subjektives öffentliches Recht besteht.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/12/0123