Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.2012

Geschäftszahl

2011/12/0107

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/12/0203 E 17. Oktober 2008 RS 5

Stammrechtssatz

Einer "formlosen behördlichen Befragung" einer Person ist eine von dieser Person aus eigenen Stücken gegenüber der Behörde gemachte Angabe gleichzuhalten.