Verwaltungsgerichtshof
01.03.2012
2011/12/0107
Durch den Bescheid, mit dem die Nichtbewährung des Landeslehrers als Schulleiter gemäß Paragraph 26 a, Absatz 3, LDG 1984 ausgesprochen wurde, wurde keine Ernennung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Stmk LDHG 1966 vorgenommen vergleiche hiezu auch das zur ähnlichen Bestimmung des Paragraph 2, Absatz 2, des Wiener LDHG 1978 in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 1985, ergangene E vom 31. Mai 2005, Zl. 2001/12/0253). Aus diesem Grund geht auch die in der Beschwerde erhobene Rüge einer Nichtbeachtung des Paragraph 2, Absatz 2 und 3 Stmk LDHG 1966 ins Leere.