Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.2015

Geschäftszahl

2011/12/0066

Rechtssatz

Keine Rechtswidrigkeit der Heranziehung einer Arbeitsplatzbewertungsmethode in einem Gutachten, wo unter anderem den zu den gesetzlichen Bewertungskriterien bestehenden Verbaldefinitionen (Schlagworten) jeweils eine aufsteigende Zahl zugeordnet wird, welche gleichzeitig auch einen bestimmten Bewertungsschritt sowie die Schrittdifferenz zueinander widerspiegelt. Dass es im Hinblick auf die begrenzte Anzahl von Verbaldefinitionen auch eine Punkteobergrenze gibt, erscheint keineswegs unschlüssig.