Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.2011

Geschäftszahl

2011/12/0024

Rechtssatz

Eine von der Dienstbehörde geltend gemachte Gegenforderung aus der Abfuhr von Lohnsteuer kann sich denkmöglicherweise nur auf Zivilrecht stützen, weil ein im öffentlichen (Dienst-)Recht verankerter Anspruch des Dienstgebers gegen den Beamten auf Rückzahlung abgeführter oder abzuführender Lohnsteuer nicht besteht. Ob der vom Dienstgeber geltend gemachte, seiner Natur nach zivilrechtliche Anspruch tatsächlich zu Recht besteht oder nicht, wäre aber vom zuständigen Zivilgericht zu prüfen (Hinweis E des VfGH vom 2. Oktober 1996, A 7/96 - B 2844/95). In diesem Verfahren stellte sich wiederum die abgabenrechtliche Vorfrage, ob der Beamter die abgeführte Lohnsteuer abgabenrechtlich tatsächlich schuldete oder nicht (Hinweis E vom 27. Jänner 2011, 2010/15/0168).