Verwaltungsgerichtshof
23.05.2013
2011/09/0212
Für die Beurteilung, dass die betretenen Arbeitskräfte von bestimmten Unternehmen in Anspruch genommen wurden (Paragraph 18, Absatz eins, AuslBG) ist das Bestehen eines unmittelbaren Vertragsverhältnisses zwischen dem inländischen Unternehmen und dem Arbeitgeber der ausländischen Arbeitskräfte nicht erforderlich.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/09/0213