Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2013

Geschäftszahl

2011/09/0212

Rechtssatz

Für die Beurteilung, dass die betretenen Arbeitskräfte von bestimmten Unternehmen in Anspruch genommen wurden (Paragraph 18, Absatz eins, AuslBG) ist das Bestehen eines unmittelbaren Vertragsverhältnisses zwischen dem inländischen Unternehmen und dem Arbeitgeber der ausländischen Arbeitskräfte nicht erforderlich.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/09/0213