Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.2011

Geschäftszahl

2011/09/0092

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/09/0261 E 30. September 2010 RS 1

Stammrechtssatz

Klauseln im Rahmenwerkvertrag (hier: dort ist "eindeutig

festgehalten, dass der Vertragspartner ... eigenständig und

eigenverantwortlich zu arbeiten hat") sind dann völlig ohne jede Aussagekraft, wenn kein im Vorhinein abgrenzbares Werk vorliegt.