Verwaltungsgerichtshof
30.05.2011
2011/09/0092
GRS wie 2009/09/0261 E 30. September 2010 RS 1
Klauseln im Rahmenwerkvertrag (hier: dort ist "eindeutig
festgehalten, dass der Vertragspartner ... eigenständig und
eigenverantwortlich zu arbeiten hat") sind dann völlig ohne jede Aussagekraft, wenn kein im Vorhinein abgrenzbares Werk vorliegt.