Verwaltungsgerichtshof
25.06.2013
2011/09/0065
Bei der Zustellung von Zeitungen an Abonnenten handelt es sich um einfache, im unmittelbaren Arbeitslauf zu besorgende Tätigkeiten, die typischerweise in einem Arbeitsverhältnis oder zumindest unter arbeitnehmerähnlichen Bedingungen geleistet werden.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2011/09/0070 E 5. September 2013