Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2013

Geschäftszahl

2011/09/0065

Rechtssatz

Bei der Zustellung von Zeitungen an Abonnenten handelt es sich um einfache, im unmittelbaren Arbeitslauf zu besorgende Tätigkeiten, die typischerweise in einem Arbeitsverhältnis oder zumindest unter arbeitnehmerähnlichen Bedingungen geleistet werden.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2011/09/0070 E 5. September 2013