Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2013

Geschäftszahl

2011/09/0065

Rechtssatz

Die Benützung eines Privat-Pkw kann nur dann die Versicherungspflicht nach Paragraph 4, Absatz 4, ASVG ausschließen, wenn der freie Dienstnehmer seinen Pkw ausdrücklich in seiner eigenen unternehmerischen Struktur gewidmet hätte, etwa durch Aufnahme in sein Betriebsvermögen vergleiche E 23. Jänner 2008, 2007/08/0223, E 2. April 2008, 2007/08/0107). Diese Beurteilung ist bei der Einschätzung, ob eine Tätigkeit vor dem Hintergrund der gemäß Paragraph 2, Absatz 4, AuslBG gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise als eine Beschäftigung zu qualifizieren ist, nicht ohne Bedeutung.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2011/09/0070 E 5. September 2013