Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2013

Geschäftszahl

2011/09/0065

Rechtssatz

Das Bestehen eines Konkurrenzverbotes gehört nicht notwendig zu einem Beschäftigungsverhältnis gemäß Paragraph 2, Absatz 2, AuslBG.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2011/09/0070 E 5. September 2013