Verwaltungsgerichtshof
28.02.2012
2011/09/0021
GRS wie 2000/05/0012 E 19. September 2000 VwSlg 15494 A/2000 RS 4
Das Fehlen der Prozessfähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen. Für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung kommt es darauf an, ob der Zustellungsempfänger handlungsfähig war, und nicht darauf, ob für ihn bereits ein Sachwalter bestellt worden ist (Hinweis E 24.11.1987, 87/11/0141, VwSlg 12579 A/1987).