Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.02.2013

Geschäftszahl

2011/08/0391

Rechtssatz

Der Tatbestand des Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins, ASVG ist auch dann erfüllt, wenn ein gemäß Paragraph 4, Absatz 4, ASVG der Pflichtversicherung unterliegender freier Dienstnehmer nicht vor Arbeitsantritt angemeldet worden ist.