Verwaltungsgerichtshof
18.01.2012
2011/08/0337
GRS wie 92/09/0161 E 25. September 1992 RS 2
Eine - allenfalls - nach Erlassung des angefochtenen Bescheides erfolgte Verletzung des Rechtes auf Gewährung der Akteneinsicht kann keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides bedingen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/08/0338