Verwaltungsgerichtshof
24.07.2013
2011/08/0209
Die Bestimmungen über die Zumutbarkeit einer zugewiesenen Beschäftigung vergleiche Paragraph 9, Absatz 2, AlVG) haben nicht den Sinn, die Interessen des Arbeitgebers an einer möglichst optimalen Besetzung der Arbeitsstelle zu schützen, sondern sie dienen dem Schutz des Arbeitnehmers vor unzumutbaren Arbeitsbedingungen.