Verwaltungsgerichtshof
04.09.2013
2011/08/0201
GRS wie 2008/08/0020 E 19. Jänner 2011 RS 4
Obwohl die amtswegige Prüfung des Sachverhalts zumindest eine Auseinandersetzung mit möglichen Nachsichtsgründen iSd Paragraph 10, Absatz 3, AlVG gebietet, muss die Behörde nur solche Gründe prüfen, die der Arbeitslose vorbringt oder für die es sonstige Hinweise in den Akten gibt (Hinweis: E 7. Mai 2008, 2007/08/0237 mwN).