Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.2013

Geschäftszahl

2011/08/0099

Rechtssatz

Die Folgen des Meldeverstoßes können nicht als unbedeutend eingestuft werden, weil sich der Meldeverstoß auf drei Arbeitnehmer gleichzeitig ausgewirkt hat vergleiche das hg. Erkenntnis vom 8. September 2010, Zl. 2010/08/0151).