Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.2013

Geschäftszahl

2011/08/0012

Rechtssatz

Im Erkenntnis vom 21. April 2004, Zl. 2001/08/0077, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass, auch wenn nicht jedem Pensionsantrag von vornherein der Sinn beigelegt werden muss, dass damit auch ein Antrag auf freiwillige Weiterversicherung verbunden ist, ein Pensionsantrag einer Präzisierung und Klarstellung iSd Paragraph 357, ASVG in Verbindung mit Paragraph 13, AVG zugänglich ist. Eine derartige "Präzisierung" ist nur möglich, solange der zu präzisierende Antrag noch nicht (rechtskräftig) erledigt ist.