Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.2013

Geschäftszahl

2011/08/0012

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0070 E 19. Mai 1994 RS 2

Stammrechtssatz

Parteienerklärungen sind im Zweifel so auszulegen, daß die diese abgebende Partei nicht um ihren Rechtschutz gebracht wird.