Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.2014

Geschäftszahl

2011/07/0244

Rechtssatz

Dem UVP-G 2000 ist keine Anordnung zu entnehmen, dass in einer UVE sämtliche Detaildaten (wie z.B. die Windverhältnisse im Zeitraum der Messungen in Halbstundenwerten), die die Grundlage eines Fachgutachtens bildeten, enthalten sein müssen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/07/0248

2011/07/0251

2011/07/0250

2011/07/0249

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2014:2011070244.X18