Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.2014

Geschäftszahl

2011/07/0244

Rechtssatz

Prüfgegenstand vergleiche Paragraph 3, UVPG 2000) ist das Vorhaben in der antragsgegenständlichen Form und bedürfen spätere Erweiterungen der Anlage über das genehmigte Maß hinaus - auch hinsichtlich der zu behandelnden Abfallarten und -mengen - einer neuerlichen behördlichen Bewilligung bzw. eines Kenntnisnahmebescheides (Paragraph 51, AWG 2002).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/07/0248

2011/07/0251

2011/07/0250

2011/07/0249

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2014:2011070244.X12