Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2014

Geschäftszahl

2011/07/0237

Rechtssatz

Das öffentliche Interesse an einer Trinkwasserversorgung mit reinem Wasser ist grundsätzlich auch bei einer bloß geringen Anzahl von Versorgten als gegeben anzusehen.