Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.2012

Geschäftszahl

2011/07/0228

Rechtssatz

Bei der "Republik Österreich - Bundeswasserbauverwaltung" handelt es sich um ein selbständiges Rechtssubjekt im wasserrechtlichen Verfahren, wobei auch der Umstand, dass im BMLFUW eine Abteilung mit Angelegenheiten der Bundeswasserbauverwaltung befasst ist, zu keiner anderen Beurteilung führt.