Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.2012

Geschäftszahl

2011/07/0228

Rechtssatz

Mit der auf Artikel 104, Absatz 2, B-VG gestützten BundeswasserbauverwaltungsV 1969 wurde unter anderem die Besorgung der vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft in den Ländern wahrzunehmenden, in der Verordnung näher bezeichneten Geschäfte der Bundeswasserbauverwaltung nach Maßgabe der von ihm erlassenen Richtlinien und Weisungen dem LH und den diesem unterstellten Behörden im Land übertragen.