Verwaltungsgerichtshof
26.04.2013
2011/07/0204
Der Nachbar hat im Bauauftragsverfahren dann einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines baubehördlichen Auftrags, wenn durch ein vorschriftswidriges Bauwerk oder ein anderes Vorhaben iSd Paragraph 35, Absatz 2, letzter Satz NÖ BauO 1996 eines seiner subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte (Paragraph 6, Absatz 2, NÖ BauO 1996) verletzt wird.