Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2013

Geschäftszahl

2011/07/0204

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0023 E 8. Juli 2004 VwSlg 16401 A/2004 RS 4

Stammrechtssatz

Aus dem Regelungszweck des Paragraph 39, WRG 1959 ergibt sich, dass auch nur zum Teil landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Ansehung ihrer unverbauten Flächen in den Anwendungsbereich des Paragraph 39, legcit fallen.