Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.2014

Geschäftszahl

2011/07/0202

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/07/0067 E 17. September 2009 RS 4

Stammrechtssatz

Die Verwaltungsübertretung des Inverkehrbringens eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels ist als Begehungsdelikt anzusehen. In einem solchen Fall ist der Tatort dort, wo die jeweilige als "Inverkehrbringen" zu qualifizierende Handlung gesetzt wurde vergleiche E 21. Juni 2007, 2006/07/0118; E 25. Februar 2003, 2001/10/0257; E 31. Juli 2007, 2006/02/0153).