Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.2011

Geschäftszahl

2011/07/0183

Rechtssatz

Eine Zustimmung des Gemeinderats zur grundbücherlichen Übertragung von Grundstücken auf die Agrargemeinschaft kann den Wegfall der Qualifikation dieser Grundstücke als Gemeindegut nicht bewirken vergleiche E 15. September 2011, 2010/07/0106).