Verwaltungsgerichtshof
20.03.2013
2011/07/0182
Ein Vorgehen nach Paragraph 66, Absatz 2, AVG ist nur innerhalb der "Sache des Verfahrens" zulässig (Hinweis E 28.4.2005, 2001/07/0007, VwSlg 16607A/2005). (Hier: Die Ansicht der belBeh, es lägen zwei unterschiedliche Verfahrensgegenstände vor, kann nicht geteilt werden. Ein Vorgehen nach Paragraph 66, Absatz 2, AVG wäre daher nicht von vornherein ausgeschlossen gewesen.)
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/07/0096
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2012/07/0063 E 29. Juli 2015