Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2013

Geschäftszahl

2011/07/0182

Rechtssatz

Ein Vorgehen nach Paragraph 66, Absatz 2, AVG ist nur innerhalb der "Sache des Verfahrens" zulässig (Hinweis E 28.4.2005, 2001/07/0007, VwSlg 16607A/2005). (Hier: Die Ansicht der belBeh, es lägen zwei unterschiedliche Verfahrensgegenstände vor, kann nicht geteilt werden. Ein Vorgehen nach Paragraph 66, Absatz 2, AVG wäre daher nicht von vornherein ausgeschlossen gewesen.)

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2012/07/0096

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2012/07/0063 E 29. Juli 2015