Verwaltungsgerichtshof
25.09.2014
2011/07/0178
Modifikationen eines in erster Instanz behandelten Anlagenvorhabens sind im Berufungsverfahren zulässig, soweit sie weder andere Parteien als bisher noch bisherige Verfahrensparteien anders als bisher berühren vergleiche E 29. März 2007, 2006/07/0108).