Verwaltungsgerichtshof
23.04.2014
2011/07/0166
GRS wie 2011/07/0182 E 20. März 2013 RS 2
Ein Vorgehen nach Paragraph 66, Absatz 2, AVG ist nur innerhalb der "Sache des Verfahrens" zulässig (Hinweis E 28.4.2005, 2001/07/0007, VwSlg 16607A/2005). (Hier: Die Ansicht der belBeh, es lägen zwei unterschiedliche Verfahrensgegenstände vor, kann nicht geteilt werden. Ein Vorgehen nach Paragraph 66, Absatz 2, AVG wäre daher nicht von vornherein ausgeschlossen gewesen.)
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/07/0046