Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.2014

Geschäftszahl

2011/07/0166

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/07/0182 E 20. März 2013 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Vorgehen nach Paragraph 66, Absatz 2, AVG ist nur innerhalb der "Sache des Verfahrens" zulässig (Hinweis E 28.4.2005, 2001/07/0007, VwSlg 16607A/2005). (Hier: Die Ansicht der belBeh, es lägen zwei unterschiedliche Verfahrensgegenstände vor, kann nicht geteilt werden. Ein Vorgehen nach Paragraph 66, Absatz 2, AVG wäre daher nicht von vornherein ausgeschlossen gewesen.)

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2012/07/0046