Verwaltungsgerichtshof
18.12.2014
2011/07/0147
GRS wie 98/07/0194 E 27. Juni 2002 VwSlg 15857 A/2002 RS 1
Bei der in Anwendung der Bestimmung des Paragraph 17, Absatz eins, WRG 1959 zu treffenden Beurteilung, welche von mehreren Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen dem öffentlichen Interesse besser dient, handelt es sich im Umfang der unvermeidlichen Gewichtung der zu prüfenden öffentlichen Interessen letztlich um eine Wertentscheidung.