Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.2011

Geschäftszahl

2011/07/0135

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/07/0093 E 22. Jänner 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Beseitigungsauftrag gem Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 auf Verlangen des Betroffenen ist nur in jenem Umfang zulässig, als dies der Schutz seiner Rechte erfordert.