Verwaltungsgerichtshof
10.11.2011
2011/07/0135
GRS wie 82/07/0093 E 22. Jänner 1985 RS 1
Ein Beseitigungsauftrag gem Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 auf Verlangen des Betroffenen ist nur in jenem Umfang zulässig, als dies der Schutz seiner Rechte erfordert.