Verwaltungsgerichtshof
10.11.2011
2011/07/0135
GRS wie 98/07/0061 E 17. Oktober 2002 RS 3
Für eine Parteistellung Dritter im Verfahren schon zur Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages besteht aus Rechtsschutzgründen kein Bedarf, sofern in einem gewässerpolizeilichen Auftrag nicht auch schon eine konkrete Duldungsverpflichtung des betroffenen Dritten unmissverständlich ausgesprochen wird (Hinweis B 23.06.1992, 92/07/0023).