Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.2011

Geschäftszahl

2011/07/0135

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0061 E 17. Oktober 2002 RS 3

Stammrechtssatz

Für eine Parteistellung Dritter im Verfahren schon zur Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages besteht aus Rechtsschutzgründen kein Bedarf, sofern in einem gewässerpolizeilichen Auftrag nicht auch schon eine konkrete Duldungsverpflichtung des betroffenen Dritten unmissverständlich ausgesprochen wird (Hinweis B 23.06.1992, 92/07/0023).