Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.2011

Geschäftszahl

2011/07/0109

Rechtssatz

Die Bestellung eines Sachverwalters nach Paragraph 37, Absatz 3, Tir FlVfLG 1996 ist nach vorheriger Androhung dann geboten, wenn die Agrargemeinschaft bzw deren Organe ihre satzungsgemäßen Aufgaben vernachlässigen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/07/0184

2011/07/0128