Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.2012

Geschäftszahl

2011/07/0100

Rechtssatz

Die Rechtsstellung des Fischereiberechtigten in einem Wasserrechtsverfahren unterscheidet sich von jener eines Trägers wasserrechtlich geschützter Rechte iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959.