Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.2013

Geschäftszahl

2011/07/0097

Rechtssatz

Die Erhebung einer Berufung gegen die Entscheidung der Wasserrechtsbehörde erster Instanz über die Auslegung und die Rechtswirkungen eines Übereinkommens nach Paragraph 111, Absatz 3, WRG 1959 ist nicht zulässig.