Verwaltungsgerichtshof
24.10.2013
2011/07/0097
Die Erhebung einer Berufung gegen die Entscheidung der Wasserrechtsbehörde erster Instanz über die Auslegung und die Rechtswirkungen eines Übereinkommens nach Paragraph 111, Absatz 3, WRG 1959 ist nicht zulässig.