Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.2013

Geschäftszahl

2011/07/0097

Rechtssatz

Der Anspruch auf Wiederverleihung iSd Paragraph 21, Absatz 3, WRG 1959 besteht nur, wenn bestehende Rechte nicht entgegenstehen. Die Inhaber bestehender Rechte können alle ihnen zustehenden Einwendungen gegen die Wiederverleihung erheben vergleiche E 26. April 2012, 2008/07/0048).