Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2012

Geschäftszahl

2011/07/0082

Rechtssatz

Paragraph 102, Absatz eins, Litera b, WRG 1959 räumt die Parteistellung auch denjenigen ein, deren Rechte iSd Paragraph 12, Absatz 2, legcit sonst berührt werden. Zu diesen Rechten gehören unter anderem auch jene nach Paragraph 5, Absatz 2, legcit.