Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.2012

Geschäftszahl

2011/06/0039

Rechtssatz

Halten sich die Emissionen in dem für ein Bauland-Mischgebiet üblichen Ausmaß, sind sie als zumutbar anzusehen, auch wenn sie z. B. die in der unmittelbaren Nähe feststellbaren Immissionen übersteigen.