Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.2011

Geschäftszahl

2011/06/0019

Rechtssatz

Die Beurteilung der Frage, ob Projektmodifikationen im Berufungsverfahren im konkreten Einzelfall zulässig sind oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die von der Behörde und nicht von einem Sachverständigen zu lösen ist (Tatfrage hingegen ist, welche Modifikationen erfolgten).