Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2013

Geschäftszahl

2011/05/0163

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/05/0025 E 15. Mai 2012 RS 4

Stammrechtssatz

Da sowohl die belangte Behörde als auch die Mitbeteiligte zu beiden (verbundenen) Beschwerden jeweils wörtlich gleichlautende Gegenschriften erstattet hat, waren die Kosten für Schriftsatzaufwand nur je einmal zuzusprechen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/05/0164

2011/05/0165

2011/05/0166

2011/05/0167

2011/05/0172

2011/05/0169

2011/05/0170

2011/05/0171

2011/05/0168