Verwaltungsgerichtshof
29.01.2013
2011/05/0163
GRS wie 2009/05/0025 E 15. Mai 2012 RS 4
Da sowohl die belangte Behörde als auch die Mitbeteiligte zu beiden (verbundenen) Beschwerden jeweils wörtlich gleichlautende Gegenschriften erstattet hat, waren die Kosten für Schriftsatzaufwand nur je einmal zuzusprechen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/05/0164
2011/05/0165
2011/05/0166
2011/05/0167
2011/05/0172
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2011/05/0170
2011/05/0171
2011/05/0168